Sachverständigentätigkeit im Bereich der BHKW-Technik
Seit dem 28.06.2012 bin ich von der niederrheinischen IHK als Sachverständiger für Kraft-Wärme-Kopplung mit BHKW-Anlagen öffentlich bestellt und vereidigt.
Ich biete Ihnen somit ein fachlich qualifiziertes und rechtlich haltbares Gutachten. Gemäß § 407 ZPO sollen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen für das Gericht tätig werden.Die Erstellung von Gutachten und Sachverständigendienstleistungen erfolgt in Übereinstimmung mit der europäischen Norm EN 16775:2015 (Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen).
Sachverständigenleistungen die für Sie erbracht werden…
- Gerichtsgutachten
- Schadensgutachten für Versicherungen
- Sicherheitsüberprüfungen
- Privatgutachten
- (Rest-) Wertermittlungen gemäß den Grundlagen für Maschinen und betrieblichen Einrichtungen
- Leistungstest und Abnahme von BHKW-Anlagen
- Sachverständigengutachten gemäß FW 308 des AGFW
- Sachverständigengutachten zur Primärenergieeinsparung und Energieeffizienz entsprechend der EU-RL 2004/8/EG
- Betriebskostenermittlung von KWK-Anlagen nach der VDI-Richtlinie 2077
- Überprüfung von Preisgleitklauseln bei Wartungs- und Lieferverträgen
- Bewertung von Ausschreibungen zum Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW
- Messung und Aufnahme von energetischen Lastprofilen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- Auswertung und Analyse von Lastgangdaten
- Aufnahme von Anlagen IST-Zuständen
- Situations-und objektbezogene Empfehlung bzgl. jeweils passender energetischer Verfahrensweisen
- Analyse von Fehlfunktionen bzw. von Störungsursachen von BHKW