Sachverständigentätigkeit im Bereich der BHKW-Technik

Seit dem 28.06.2012 bin ich von der niederrheinischen IHK als Sachverständiger für Kraft-Wärme-Kopplung mit BHKW-Anlagen öffentlich bestellt und vereidigt. 

Ich biete Ihnen somit ein fachlich qualifiziertes und rechtlich haltbares Gutachten. Gemäß § 407 ZPO sollen nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen für das Gericht tätig werden.

Die Erstellung von Gutachten und Sachverständigendienstleistungen erfolgt in Übereinstimmung mit der europäischen Norm EN 16775:2015 (Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen).

Sachverständigenleistungen die für Sie erbracht werden…

  • Gerichtsgutachten
  • Schadensgutachten für Versicherungen
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Privatgutachten
  • (Rest-) Wertermittlungen gemäß den Grundlagen für Maschinen und betrieblichen Einrichtungen
  • Leistungstest und Abnahme von BHKW-Anlagen
  • Sachverständigengutachten gemäß FW 308 des AGFW
  • Sachverständigengutachten zur Primärenergieeinsparung und Energieeffizienz entsprechend der EU-RL 2004/8/EG
  • Betriebskostenermittlung von KWK-Anlagen nach der  VDI-Richtlinie 2077
  • Überprüfung von Preisgleitklauseln bei Wartungs- und Lieferverträgen
  • Bewertung von Ausschreibungen zum Einsatz von KWK-Anlagen mit BHKW
  • Messung und Aufnahme von energetischen Lastprofilen
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Auswertung und Analyse von Lastgangdaten
  • Aufnahme von Anlagen IST-Zuständen
  • Situations-und objektbezogene Empfehlung bzgl. jeweils passender energetischer Verfahrensweisen
  • Analyse von Fehlfunktionen bzw. von Störungsursachen von BHKW

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