Die FW 308 Gutachten werden von einem Gutachter-Team erstellt. Markus Ermen-Zielonka (Dipl.-Ing. Maschinenbau) und Heinz Ullrich Brosziewski (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) arbeiten als jeweils selbstständige Sachverständige mit geringfügig unterschiedlichen Schwerpunkten, aber dennoch gemeinschaftlich als Team.

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Keiner der Sachverständigen ist dem anderen Sachverständigen gegenüber weisungsgebunden. Die notwendige gegenseitige Weisungsfreiheit ist bei uns im Team zwingende Voraussetzung für die erforderliche hochqualitative und in den Ergebnissen unabhängige Arbeit. Beide Sachverständige verfügen über langjährige Berufserfahrung und beide sind in einschlägigen Gremien und Fachausschüssen im KWK-Bereich vertreten. Die Bedeutung von FW 308 Gutachten zur Erlangung des KWK-Zuschusses in Deutschland

In Deutschland spielt die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele. Um den Betreibern von KWK-Anlagen finanzielle Unterstützung zu bieten, wurde der KWK-Zuschuss eingeführt. Für größere (>2 MWel) und/oder nicht serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen muss der Betreiber ein sachverständigen Gutachten nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 308 erstellen lassen. Die darin festgestellten Leistungen und Kennzahlen dienen bei der späteren jährlichen Berechnung des KWK-Stromanteils eine entscheidende Rolle. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt einen Zulassungsbescheid. Der Stromnetzbetreiber zahlt nach erst Vorlage des Zulassungsbescheides den KWK-Zuschlag an den Betreiber.

Der Nachweis der Hocheffizienz i.S. der RL 2012/27/EU ist Bestandteil des FW308 Gutachtens. Für die Energiesteuererstattung ist der Nachweis der Hocheffizienz eine wesentliche Voraussetzung.

Wer benötigt ein FW 308 Gutachten?

  • Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2.000 kW
  • Betreiber von nicht serienmäßig hergestellten KWK-Anlagen
  • Betreiber von iKWK-Systemen

Was und wie wird geprüft?

  • Analyse der der hydraulischen und elektrischen Übersichtsschemata, in denen die entscheidenden Haupt- und Hilfskomponenten eingetragen sind
  • Festlegung der jeweils zuzuordnenden Messstellen und Abstimmung des Messkonzepts
  • Beurteilung aller Messeinrichtungen bzgl. der erforderlichen Bestimmungen
  • Messtechnischer Nachweis bzgl. der relevanten Eigenschaften im Auslegungsnennbetrieb; KWK-Nettoleistung, thermische Nennleistung, Feuerungswärmeleistung
  • Erstellung des Gutachtens nach den Regeln der FW 308 des AGFW zur Vorlage mit dem Antrag auf Zulassung als hocheffiziente neue Anlage beim BAFA, mit
  • Aufstellung der notwendigen Berechnungsformeln (Auswertung des Messdaten) für die erforderlichen laufenden Meldungen
  • Erfassung und Aufstellung aller relevanten technischen Komponenten
  • Nachweis der Primärenergieeinsparung gemäß den Berechnungsvorschriften der EU-Richtlinie 2012/27/EU

Bei iKWK-Systemen ergänzend

  • Erfassung der technischen Daten der Power-to-Heat-Anlage mit
  • Messwertaufnahme der Leistung und Plausibilitätsprüfung der Mindestanforderungen
  • Erfassung der technischen Daten des innovativen Wärmeerzeugers mit
  • Plausibilitätsprüfung der Mindestanforderungen gemäß der KWKAusV

 

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