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Die FW 308 Gutachten werden von einem Gutachter-Team erstellt. Markus Ermen-Zielonka (Dipl.-Ing. Maschinenbau) und Heinz Ullrich Brosziewski (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) arbeiten als jeweils selbstständige Sachverständige mit geringfügig unterschiedlichen Schwerpunkten, aber dennoch gemeinschaftlich als Team.

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Keiner der Sachverständigen ist dem anderen Sachverständigen gegenüber weisungsgebunden. Die notwendige gegenseitige Weisungsfreiheit ist bei uns im Team zwingende Voraussetzung für die erforderliche hochqualitative und in den Ergebnissen unabhängige Arbeit. Beide Sachverständige verfügen über langjährige Berufserfahrung und beide sind in einschlägigen Gremien und Fachausschüssen im KWK-Bereich vertreten. Die Bedeutung von FW 308 Gutachten zur Erlangung des KWK-Zuschusses in Deutschland

In Deutschland spielt die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele. Um den Betreibern von KWK-Anlagen finanzielle Unterstützung zu bieten, wurde der KWK-Zuschuss eingeführt. Für größere (>2 MWel) und/oder nicht serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen muss der Betreiber ein sachverständigen Gutachten nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 308 erstellen lassen. Die darin festgestellten Leistungen und Kennzahlen dienen bei der späteren jährlichen Berechnung des KWK-Stromanteils eine entscheidende Rolle. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt einen Zulassungsbescheid. Der Stromnetzbetreiber zahlt nach erst Vorlage des Zulassungsbescheides den KWK-Zuschlag an den Betreiber.

Der Nachweis der Hocheffizienz i.S. der RL 2012/27/EU ist Bestandteil des FW308 Gutachtens. Für die Energiesteuererstattung ist der Nachweis der Hocheffizienz eine wesentliche Voraussetzung.

Wer benötigt ein FW 308 Gutachten?

Was und wie wird geprüft?

Bei iKWK-Systemen ergänzend

 

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